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Die Trinkwasserordnung macht Vermieter auch für Leitungswasser verantwortlich


Durch die Trinkwasserverordnung sollen Verbraucher vor Gesundheitsschäden geschützt werden, die durch verunreinigtes Wasser entstehen können. So können sich im Trinkwasser beispielsweise Legionellen befinden. Das sind Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

Adresse und Kontakt

Senger Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

Hansastrasse 72
49134 Wallenhorst

T (0 54 07) 45 68
info@senger-gebaeudetechnik.de

Bereits seit Dezember 2013 sind Vermieter dazu verpflichtet, ihren Mietern mitzuteilen, ob sich noch Bleileitungen im Haus befinden. Der aktuell geltende, sehr niedrige Bleiwert für Trinkwasser kann aber nur erreicht werden, indem die Bleileitungen ausgetauscht werden.

Die Trinkwasserordnung betrifft jeden Hauseigentümer, welcher durch gewerbliches Vermieten Wasser abgibt. Mehrfamilienhäuser sind in der Regel mit einer zentralen Warmwasseranlage ausgestattet, weshalb auch hier die Vermieter die Pflichten der Trinkwasserverordnung umsetzen müssen – ebenso wie Wohnungseigentümer!


Diese Pflichten bringt die Trinkwasserverordnung mit sich

Als Hausbesitzer oder Verwalter haben Sie daher für die folgenden Maßnahmen Sorge zu tragen:
  • Anzeigepflicht:
    Der Bestand der zentralen Warmwasserbereitungsanlagen sowie eventuelle bauliche oder betriebliche Veränderungen müssen beim Gesundheitsamt angegeben werden.
  • Prüfpflicht:
    An repräsentativen Stellen der Anlage müssen einmal im Jahr durch zugelassene Labore Wasserproben entnommen werden.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Die verwendeten Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration in der Anlage müssen aufgezeichnet und den  Mietern auf Wunsch regelmäßig zugänglich gemacht werden.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Die Ergebnisse der Trinkwasserqualität müssen den Mietern schriftlich mitgeteilt oder sichtbar im Haus aufgehängt werden.
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Legionellen stellen eine hohe Gesundheitsgefahr dar

Notwendig wurde die Trinkwasserverordnung, da sich in unserem Grundwasser – und damit auch im Trinkwasser – eine geringe Konzentration von Legionellen befindet. Wenn Warmwasserleitungen auf eine zu geringe Temperatur eingestellt sind oder aber im Sommer das Wasser über einen längeren Zeitraum in den Rohren steht, können sie sich schnell vermehren und krankheitserregende Keime bilden. Gelangen diese in die Lunge, lösen sie die zum Teil lebensbedrohliche Legionärskrankheit aus.
Zum Glück stellt nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser eine Gefahr für die Gesundheit dar: Erst, wenn das bakterienhaltige Wasser als Aerosol eingeatmet wird (bspw. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools), kann es zu einer Erkrankung kommen. Vom Trinken legionellenhaltigen Wassers geht für Personen mit einem intakten Immunsystem keine Gesundheitsgefahr aus.

Ernste Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Mit der Pflichterfüllung sollte man nicht scherzen: Stellt man seinen Mietern gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zu Verfügung, ist mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder aber einer hohen Geldstrafe zu rechnen. Auch, wer die genannten Pflicht nur verletzt oder sich nicht um die Instandhaltung seiner Anlage kümmert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldbuße geahndet wird.

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Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

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Porträt Henning Senger